Wieder eine Mail erhalten mit dem zweifelhaften Text
Diese E-Mail und alle angehängten Dateien enthalten streng vertrauliche Informationen und sind lediglich für den/die in der Adressleiste genannte(n) Person(en) bestimmt. Sollte diese E-Mail bzw. deren Anhänge an Dritte und/oder nicht in der Adressleiste genannte Personen gelangen, […]
Ich hab’ diesem Disclaimern ja noch nie wirklich vertraut. Ein Artikel bei heise (Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails) bestätigt die Vermutung, dass diese Disclaimer bei uns in Deutschland nicht wirksam sind. – Ebenso wie diese widersinnigen Distanzierungen von Links:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links […]
Auch hier gibt es eigentlich diverse Seiten, die erklären, dass das Urteil vom LG Hamburg eben genau das nicht tut, was die Links versprechen: und zwar den Seitenbetreiber schützen. Mehr Informationen gibt es unter anderem auf diesen Seiten:
- Wikipedia: Haftung für Hyperlinks
- Das Märchen vom Linkurteil
- Wirksamkeit von Disclaimern
- Warum Discalimer dem WWW schaden
- Kanzlei Jörg Heidreich: Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern und ix Artikel: Fußangeln (iX 08/2002, Seite 88)
- Kanzlei Martin Beukenberg: Disclaimer