Wieder eine Mail erhalten mit dem zweifelhaften Text
Diese E-Mail und alle angehängten Dateien enthalten streng vertrauliche Informationen und sind lediglich für den/die in der Adressleiste genannte(n) Person(en) bestimmt. Sollte diese E-Mail bzw. deren Anhänge an Dritte und/oder nicht in der Adressleiste genannte Personen gelangen, […]
Ich hab’ diesem Disclaimern ja noch nie wirklich vertraut. Ein Artikel bei heise (Disclaimer: Unnötiger Ballast für E-Mails) bestätigt die Vermutung, dass diese Disclaimer bei uns in Deutschland nicht wirksam sind. – Ebenso wie diese widersinnigen Distanzierungen von Links:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links […]
Auch hier gibt es eigentlich diverse Seiten, die erklären, dass das Urteil vom LG Hamburg eben genau das nicht tut, was die Links versprechen: und zwar den Seitenbetreiber schützen. Mehr Informationen gibt es unter anderem auf diesen Seiten:
- Wikipedia: Haftung für Hyperlinks
- Das Märchen vom Linkurteil
- Wirksamkeit von Disclaimern
- Warum Discalimer dem WWW schaden
- Kanzlei Jörg Heidreich: Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern und ix Artikel: Fußangeln (iX 08/2002, Seite 88)
- Kanzlei Martin Beukenberg: Disclaimer
Genau was diese Disclaimer immer sollen verstehe ich auch nicht. Anscheinend gehen wirklich die meisten davon aus, dass das hilft so einen Disclaimer überall drunter zu klatschen.
Eigendynamik nehme ich mal an. “Das haben alle anderen auch, dann muss es ja richtig sein”.